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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Trauerfall-Vorsorge der Firma Pikellimi GmbH

§ 1 Ziel der Trauerfall-Vorsorge
1. Die Trauerfall-Vorsorge ist eine zweckgebundene Einrichtung der Firma Pikellimi GmbH, die die Unterstützung und Solidarisierung zwischen dem Vorsorgenehmer der Firma Pikellimi GmbH organisiert mit dem Ziel, diesen und dessen Familienangehörigen bei allen bei Bestattungen auftretenden Problemen und Kosten zu unterstützen.

§ 2 Vorsorge
1. Vorsorgenehmer können alle sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Der Vorsorgenehmer muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, in der EU-/EWR-Land oder in der Schweiz haben.

§ 3 Aufnahme der Vorsorge
1. Die Aufnahme in die Vorsorge erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag ist das vorgedruckte Aufnahmeformular der Firma Pikellimi GmbH zu verwenden.
2. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsadresse der Firma Pikellimi GmbH – Leipziger Str. 16a – 63584 Gründau zu senden. Es werden nur vollständig ausgefüllte und mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen versehene Antragsformulare bearbeitet.
3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme der Vorsorgenehmer. Die Firma Pikellimi GmbH kann den Vorsorgenehmer ablehnen. Eine Begründung der Ablehnung ist nicht erforderlich.

§ 4 Beginn der Vorsorge
Die Vorsorge beginnt erst, wenn:
1. Der Trauerfall-Vorsorgeschein an dem Vorsorgenehmer versandt ist und nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
2. Die Aufnahmegebühr gem. § 5 und der erste Jahresbeitrag gem. § 6 sind bezahlt und die Wartezeiten gem. § 4 Nr. 3 sind abgelaufen.
3. Wartezeit 180 Tage nach Zahlungseingang.
4. Kommt ein Vorsorgenehmer nach Zahlungseingang durch einen Unfall ums Leben, entfallen die in § 4 Nr. 3 genannten Wartezeiten.

§ 5 Aufnahmegebühren
1. Bei der Aufnahme sind folgende Aufnahmegebühren an den Pikellimi GmbH gestaffelt nach Altersgruppen zu entrichten:

18 – 29 Jahren / Betrag: 0,00 € 30 – 49 Jahren / Betrag: 49,95 € 50 – 59 Jahren / Betrag: 399,95 €

2. Die vorgenannten Aufnahmegebühren sind fällig zwei Wochen nach Zugang des Trauerfall-Vorsorgescheins.

§ 6 Jahreskostenbeitrag und Zahlungsbedingungen
1. Der Jahreskostenbeitrag beträgt € 89,95 und ist von jedem Vorsorgenehmer im Voraus zu zahlen. Der erste Jahresbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Trauerfall-Vorsorgescheins. Die Folgebeiträge sind jährlich jeweils am 3. Werktag des Aufnahmemonats fällig.
2. Der Jahreskostenbetrag wird grundsätzlich per Einzugsermächtigung von dem Konto der Vorsorgenehmer abgebucht. Bei Rücklastschriften trägt der Vorsorgenehmer die entstandenen Kosten.
3. Die Unterstützung der Trauerfall-Vorsorge entfällt, wenn der Vorsorgenehmer mit dem Jahreskostenbeitrag mehr als einen Monat in Verzug gerät.

§ 7 Begünstigter Personenkreis
1. Für folgende Personen können Unterstützungen der Trauerfall-Vorsorge bewilligt werden:
a. Der Vorsorgenehmer und der/die Ehegatte/in;
b. Kinder des Vorsorgenehmers, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
c. Kinder des Vorsorgenehmers, die Studenten oder Schüler sind, sofern sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ledig sind und über kein eignes Einkommen verfügen;
d. die schwerbehinderten Kinder (50%) der Vorsorgenehmer, die über keine eigenen Einkommen verfügen (ohne Altersbeschränkung).
e. Die oben genannten Personen verlieren ohne vorherige Ankündigung die Unterstützung der Trauerfall-Vorsorge, soweit die nach Abs. 1 erforderlichen Voraussetzungen wegfallen.
Personen, die die Voraussetzungen der Nrn. 1 a. bis d. nicht mehr erfüllen, können jedoch (z.B. bei Ehescheidung, Eintritt in die Volljährigkeit etc.) einen eigenen Aufnahmeantrag stellen. In diesen Fällen entfällt die Aufnahmegebühr. Der Jahreskostenbeitrag des jeweiligen Jahres ist jedoch zu entrichten.

§ 8 Unterstützungsumfang für Vorsorgenehmer
1. Sobald der Vorsorgenehmer oder die nächsten Angehörige i.S.d. § 7 im Sterbefall die Pikellimi GmbH benachrichtigen, wird durch die BKU ein Vertragsbestattungsinstitut mit der Erbringung folgender Aufgaben beauftragt:
a. Erledigung sämtlicher Behördenangelegenheiten,
b. Vorbereitung des Leichnams entsprechend den im Aufnahmeantrag gewählten Vorschriften,
c. Der Leichnam wird bis zum Ort der Beerdigung transportiert,
d. der Leichnam wird entsprechend den europäischen Standards eingesargt.
2. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit der „Pikellimi GmbH“ kein anderes Bestattungsunternehmen beauftragen. In solchen Fällen übernimmt die „Pikellimi GmbH“ keine Kosten.
3. Für diejenigen, die in einem EU/EWR-Land oder in der Schweiz bestattet werden, können nur Dokumente und Transportkosten von bis zu 3.000 Euro übernommen werden.
4. Wenn ein Vorsorgenehmer während des Urlaubs in seinem Heimatland stirbt, erhalten seine Hinterbliebenen einen Betrag in Höhe von 500 Euro einmalig als Beihilfe.
5. Diejenigen, die außerhalb eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz verstorben sind, können auf Wunsch in ein EU/EWR-Land oder in die Schweiz überführt und bestattet werden, Die Kostenübernahme (nur Dokumente und Transportkosten) durch die Pikellimi GmbH wird in diesen Fällen auf 3.000 Euro begrenzt.
6. Bei Fehlgeburten (unter 500g) i.S.d. Bestattungsgesetze der Länder können nur Bestattungskosten bis zu 700 Euro übernommen werden.
7. Folgende Dokumente und Belege müssen dem vorgegebenen Vertragsbestattungsinstitut zur Verfügung gestellt werden: Personalausweis, Pass, Totenschein bzw. Todesbericht, die Heiratsurkunde (international gültig, ansonsten mit Übersetzung ins Deutsche), der Trauerfall-Vorsorgeschein.
Für die durch Nichtvorlage der in Abs. 7 aufgezählten Dokumente entstehenden Kosten kann die Firma Pikellimi GmbH keine Haftung übernehmen.
8. Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die nicht auf das Verschulden der Firma Pikellimi GmbH zurückzuführen sind (z.B. bedingt durch Feiertage, Verspätung oder Ausfall von Flügen oder des Bestattungsunternehmens), übernimmt die Firma Pikellimi GmbH keine Haftung.

§ 9 Mitteilungspflicht der Vorsorgenehmer
1. Jeder Vorsorgenehmer ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder der Pikellimi GmbH vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Die Pikellimi GmbH übernimmt keine Verantwortung für die aufgrund der fehlenden Angaben/Unterlagen resultierenden Nachteile.

§ 10 Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht entsprechend den nachfolgenden Bedingungen beendigt wird.
2. Die Vorsorge endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod.
3. Jeder Vorsorgenehmer kann die zum Ende eines Vertragsjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres bei der Firma Pikellimi GmbH – Leipziger Str. 16a – 63584 Gründau eingegangen sein.
4. Die Vorsorge endet mit Wirkung für die Zukunft, wenn die Vorsorge-Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1-2 zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlegen bzw. wenn sie später weggefallen sind.
5. Der Vorsorgenehmer kann seitens der Firma Pikellimi GmbH ausgeschlossen werden, wenn insbesondere
a) ein grober Verstoß des Vorsorgenehmers gegen Firma Pikellimi GmbH oder solche des Wohnsitzlandes vorliegt oder
b) der Vorsorgenehmer mit dem Jahresunkostenbetrag nach Aufforderung zur Zahlung mit drei Monaten im Rückstand ist.
6. Mit der Beendigung der Vorsorge erlöschen alle Rechte und Pflichten der Vorsorgenehmer. Eine Rückzahlung entrichteter Beträge entfällt.

§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich der Aufnahmeantrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen sind unwirksam.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/Trauerfall-Vorsorge unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die AGB/Trauerfall-Vorsorge im Übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung.

§ 12 Datenweitergabe, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Der Vorsorgenehmer ermächtigt die Pikellimi GmbH, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu speichern und im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu speichern und weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten aus anderen Gründen, wie z.B. aus kommerziellen Gründen, ist der Pikellimi GmbH nicht gestattet.
2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vorsorgenehmer und der Firma Pikellimi GmbH gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Pikellimi GmbH. AGB Deutsch.doc – Stand 11/2017

PIKELLIMI TRAUERFALLVORSORGE

Sicherheit für Sie und Ihre Familie

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Pikellimi bietet jedoch noch mehr, nämlich eine eigene Versicherung, die mit einer niedrigen Jahresgebühr und ohne Gesundheitsprüfung garantiert, im Sterbefall den Toten in sein Heimatland zu bringen. 

Für nur 89,95€* im Jahr sind Sie und alle Mitglieder Ihrer Familie geschützt.  Wir übernehmen den Transfer des Verstorbenen innerhalb von Europa in das Heimatland.

Die Vorteile der Trauerfall-Vorsorge von der Pikellimi GmbH liegen auf der Hand. Im Einzelnen gehören dazu:

  • günstige Beiträge
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeit
  • keine Aufnahmegebühren **
  • festgelegte Abwicklung und garantierte Leistungen, jedoch Anpassungen möglich!
  • kostenfreie Kindermitversicherung
  • keine Überschussbeteiligung
  • Beitragsgarantie über die gesamte Laufzeit
  • lebenslanger Schutz
  • europaweiter Auslandsschutz inkl. Transfer
  • Erledigung von sämtlichen Formalitäten bei Bedarf

Übernahme von allen Transport- und Dokumentationskosten

  • nach Kosovo
  • nach Mazedonien
  • nach Albanien
  • nach Montenegro
  • nach Serbien
  • nach Bosnien Herzegowina
  • nach Kroatien

Selbst in Ihren schwierigsten Momenten ist die Pikellimi GmbH für Sie da. Wir können Ihren Schmerz kaum mildern, unterstützen Sie aber auf alle möglichen Weisen. Mit der Trauerfall-Vorsorge brauchen Sie sich keine Sorgen mehr machen Sie haben Zeit, einfach Ihr Leben zu leben und zu genießen.

Einmalige Aufnahmegebühr:

  • 18 – 29 JAHREN / 0,00 EURO
  • 30 – 49 JAHREN / 49,95 EURO
  • 50 – 59 JAHREN / 399,95 EURO

Plus 89,95 € Jahresbeitrag

Wartefrist 180 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft

Was tun im Sterbefall:

Kontaktieren Sie uns 24 h

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Zu Hause:

Rufen Sie den Hausarzt. Dieser wird für Sie das Dokument “Totenbescheinigung” ausstellen.

Im Krankenhaus:

Die “Totenbescheinigung” wird vom Krankenhaus erstellt.

Anschließend kontaktieren Sie uns – zu jeder Tages- und Nachtzeit sind wir im Sterbefall für Sie da und kümmern und um alles Weitere. Vertrauen Sie uns! Mit unseren Länderteams vor Ort organisieren wir professionell und zuverlässig Beerdigungen und Wiederbestattungen sowie Überführungen und Rückführungen – einschließlich aller Transporte sowie der dafür notwendigen Formalitäten. Sprechen Sie uns an – wir finden auch für Sie die beste Lösung. 

Welche Dokumente werden benötigt?

24 Stunde erreichbar

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Für eine Bestattung werden die “Totenbescheinigung” sowie der Personalausweis bzw. Pass des Verstorbenen benötigt. 

Für eine Überführung aus dem Ausland, ins Ausland und die Beerdigung sind außerdem erforderlich:

  • die Sterbeurkunde/der Leichenpass im Original
  • ein persönliches Dokument für das Ausland
  • das Dokument “Freigabe zur Beerdigung”.

Sie erreichen unsere Zentrale im thüringischen Steinach rund um die Uhr telefonisch. Sie können sich selbstverständlich auch über unsere Webseite oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Facebook-Seite. 

Wieso mit uns

Pikellimi ist der professionelle Spezialist für Überführungen und Rückführungen aus ganz Europa in die Länder Albanien, Kosovo, Mazedonien und Montenegro sowie nach Bosnien Herzegovina, Kroatien und Lugina e Presheves. Wir überführen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Mazedonien, den Niederlanden, Norwegen, Rumänien, Schweden und Spanien. 

Wenn Sie sich für uns entscheiden, kümmern wir uns in vertrauensvoller Abstimmung mit Ihnen um alles Weitere. Dazu zählen neben dem Transport, der Überführung oder Rückführung auch die Durchführung der Bestattung. Wir organisieren die gewünschten religiösen Rituale, Bestattungsvorbereitungen und Beerdigungszeremonien und bestellen selbstverständlich auch den Imam für Sie. Auch um den Transport eventuell vorgesehener Opfergaben kümmern wir uns. 

Um dem Verstorbenen seine letzte Ruhe in der Heimaterde zu ermöglichen, haben wir gut ausgebildete Länderteams, die sich im Sterbefall rücksichtsvoll und professionell um alles kümmern. Die langjährige Erfahrung von Transporti i Kufomave Pikellimi wird dafür sorgen, dass wir auch Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu Ihrer vollen Zufriedenheit erfüllen werden. Gleich, um der Verstorbene aus dem Ausland geholt werden oder in die Heimat verbracht werden soll, ob Sie wünschen, dass dies mit dem Wagen oder dem Flugzeug geschieht: Bei uns ist Ihr Trauerfall gut aufgehoben. 

Leichenüberführung Arten

Wir von Pikellimi bieten grundsätzlich zwei Formen der Leichenüberführung an: die mit dem Wagen und die per Flugzeug. Unsere Kraftfahrzeuge werden selbstverständlich ausschließlich zur Leichenüberführung genutzt. Sie sind in bestem technischem Zustand, haben ein edles und diskretes Erscheinungsbild und sorgen mit unseren flexiblen und bestens ausgebildeten Mitarbeitern als Fahrer dafür, dass der Verstorbene sicher transportiert wird. Die Leichenüberführung mit dem Auto bietet sich für kurze und mittlere Strecken besonders an – wenn Sie es wünschen, sind aber auch weitere Entfernungen kein Problem für uns. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit – wir werden alles daransetzen, diese bestmöglich zu erfüllen. 

Bei großen Entfernungen oder wenn es darum geht, bestimmte Fristen oder Termine einzuhalten, ist die Leichenüberführung mit dem Flugzeug die schnellere und sichere Alternative für Sie. Während Sie zur Bestattung und Trauerfeier anreisen, sorgen wir dafür, dass der Verstorbene unter Einhaltung aller geltenden Normen und Anforderungen rechtzeitig und sicher am Bestattungsort eintrifft. Formulare, Begleitpapiere – die Fachleute von Pikellimi haben alles so vorbereitet, dass es weder Verzögerungen noch sonstige Schwierigkeiten gibt. 

Leichenüberführung mit dem Flugzeug

Für längere Strecken, wenn mehrere Grenzen zu überqueren sind, oder damit es Ihnen gelingt, feste Daten, Termine oder Fristen einzuhalten, empfiehlt Pikellimi die Leichenüberführung mit dem Flugzeug. Wenn Sie uns die notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen, können Sie uns ganz unbesorgt alles Weitere überlassen.

Leichenüberführung mit dem Wagen

Schnell, flexibel und bei kürzeren und mittleren Strecken die von uns empfohlene Lösung für die Leichenüberführung ist das Auto. Mit unseren Wagen erreichen wir schnell und sicher jeden Punkt in Europa. Pikellimi hat einen soliden und professionellen Fuhrpark und verfügt über gut ausgebildete Fahrer.

Überführung Kosten

Pikellimi arbeitet ohne versteckte Kosten oder Gebühren. Auf der Grundlage Ihrer Wünsche und Anforderungen erstellen wir Ihnen ein Angebot, auf das Sie sich verlassen können. Darin enthalten sind alle Leistungen, die wir mit Ihnen abgestimmt haben – inklusive der Kosten, die durch Dritte entstehen, wenn wir diese im Zuge der Erledigung unseres Auftrags beauftragen. Ebenso enthalten sind beispielsweise sämtliche Gebühren, die durch notwendige Papiere, Formulare oder Dokumentationen entstehen.

Unser akkreditiertes Unternehmen garantiert Ihnen Preissicherheit und hohe Qualität in der Leistungserbringung

Unser Berufsethos verpflichtet uns, stets unser Bestes zu geben, um den Toten würdevoll in die Heimat zurück zu bringen. Sie werden im Trauerfall nicht allein gelassen, sondern können ganz darauf vertrauen, dass wir alles Notwendige unternehmen, um diskret und pietätvoll zu arbeiten. 

Die Kosten für die Überführung können beispielsweise über eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung abgedeckt werden. Im Sozialfall ist das Sozialamt für die Kosten der richtige Ansprechpartner. Pikellimi bietet jedoch noch mehr, nämlich eine eigene Versicherung, die mit einer niedrigen Jahresgebühr und ohne Gesundheitsprüfung garantiert, im Sterbefall den Toten in sein Heimatland zu bringen. 

Leichenüberführung Kosten mit Flugzeug

Bei der Leichenüberführung als Spezialtransport mit dem Flugzeug fallen Luftfrachtgebühren an, die wir ihnen vor Vertragsabschluss mitteilen und die in unser Leistungspaket mit eingehen.

Leichenüberführung Kosten mit Auto

Die Leichenüberführung mit unseren speziell ausgestatteten Autos ist nicht nur schnell und unkompliziert realisierbar, sondern besonders kostengünstig.

Leichenüberführung ins Heimatland

Oftmals zählt es zum letzten Willen von Familienmitgliedern, auf dem Friedhof des Heimatdorfes bestattet zu werden. Dort sind möglicherweise Eltern, Familienmitglieder und Freunde begraben, und dort will man seine letzte Ruhe finden. Außerdem sind viele deutsche Friedhöfe nicht gut auf Menschen muslimischen Glaubens eingerichtet, so dass die Einhaltung der Beerdigungsriten und religiösen Rituale fern der Heimat nur schwer oder überhaupt nicht möglich wäre. 

Die Lösung ist einfach: Der Verstorbene wollte in der Heimat bestattet werden, und die Familie möchte diesen Wunsch natürlich erfüllen. Weil eine Leichenüberführung ins Heimatland jedoch viele bürokratische Hürden mit sich bringen kann, schrecken manche vor dem Aufwand zurück. Hier bietet Pikellimi seine Hilfe an: Professioneller Service, der Traditionen wahrt und religiöses Empfinden respektiert. Mit fast 20 Jahren Erfahrung bei Bestattungen, Transporten und Rückführungen haben wir das Wissen, das Sie benötigen. Wir stellen es für Sie gern ein, um ihren Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Gleich, ob Sie sich für die unkomplizierte, zuverlässige Leichenüberführung mit dem Wagen oder die zügige und sichere mit dem Flugzeugt entscheiden – bei uns ist ihr Verstorbener in guten Händen und wird behutsam und würdevoll betreut. 

Leichenüberführung ins Kosovo

Im Sterbefall ist es vielen wichtig, ihre letzte Ruhestätte im Familiengrab oder auf dem Friedhof ihrer Heimatgemeinde zu finden.
Für eine Leichenüberführung ins Kosovo werden ein internationaler Leichenpass, ein internationaler Todesschein, eine Bescheinigung des Arztes

Leichenüberführung nach Mazedonien

Eine Leichenüberführung nach Mazedonien kann von uns für Sie problemlos organisiert und durchgeführt werden. Wir kennen uns in der schwierigen Region gut aus und haben die entsprechenden Erfahrungen und Kontakte

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Leichenüberführung nach Albanien

Pikellimi ist ihr erfahrener Ansprechpartner bei allem, was getan werden muss, damit der Verstorbene sicher und ohne Verzögerungen nach Albanien überführt werden kann

Leichenüberführung nach Presheva Tal

Unsere professionellen Mitarbeiter sind bestens gerüstet, um Ihnen alle organisatorischen Aufgaben abzunehmen und die Leichenüberführung nach L ugina e Presheves reibungslos und mit dem nötigen Feingefühl durchzuführen

Leichenüberführung nach Montenegro

Für eine Leichenüberführung in die Republik Montenegro sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir sind die Spezialisten, wenn es um Überführungen oder Rückführungen in die ehemalige jugoslawische Teilrepublik

Leichenüberführung nach Kroatien

Hat ein im Ausland lebender Kroate den Wunsch geäußert, nach seinem Tode in die Heimat gebracht zu werden, damit er dort beigesetzt werden kann, übernimmt Pikellimi gern diese Aufgabe für Sie

Leichenüberführung nach Bosnien und Herzegowina

Wir beraten Sie bei der Wahl des für Sie optimalen Transportwegs für die Leichenüberführung nach Bosnien und Herzegowina und übernehmen alles, was dazugehört, für Sie – Behördengänge, Beglaubigungen, Formulare

Leichenüberführung aus Europa

Leichenüberführung aus Deutschland

Für Sie unbürokratisch, unkompliziert und vor allem: zügig organisieren wir die Leichenüberführung so, dass Sie davon unbelastet bleiben

Leichenüberführung aus der Schweiz

Wir von Pikellimi sind für Sie da und übernehmen alles, damit die Leichenüberführung aus der Schweiz schnell und unbürokratisch vonstatten gehen kann

Leichenüberführung aus Österreich

Für eine Leichenüberführung aus Österreich haben wir Teams vor Ort, die sich aller Formalitäten, Behördengänge und notwendigen Abläufe annehmen, damit Sie dadurch nicht noch weiter belastet werden

Leichenüberführung aus Belgien

Unsere Mitarbeiter haben ihr Handwerk solide erlernt und legen allergrößten Wert darauf, Ihre Wünsche zügig, unaufdringlich und der Würde des Toten angemessen umzusetzen

Leichenüberführung aus Frankreich

Gleich, ob der Verstorbene in Frankreich lebte oder sich dort dienstlich oder für einen Urlaub aufhielt – wenn eine Leichenüberführung aus Frankreich erforderlich wird, übernehmen wir alle mit dieser Aufgabe verbundenen Schritte gern für Sie

Leichenüberführung aus Sweden, Niederlande, Norwegen

Wir kümmern uns um alles, was für eine reibungslose Leichenüberführung aus Sweden, Niederlande, Norwegen notwendig ist – vom Abholen des Verstorbenen über alle notwendigen Formulare und Bescheinigungen bis zum Transport selbst (per Wagen oder Flugzeug) in das von Ihnen gewählte Zielland

Überführung sind Vertrauenssache. Pikellimi arbeitet pietätvoll, diskret und zuverlässig. Wir bieten individuelle Beratung und Betreuung und zuverlässige Leistungen rund um die Bestattung und den Rückführung oder Überführung Verstorbener

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